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Benutzungspflicht und Widerstand

Die Sache mit den Radwegen lässt mir keine Ruhe, so habe ich weitere Rechercheanstrengungen unternommen, um herauszufinden wie es sich nun mit der Benutzungspflicht von offensichtlich unzumutbaren Radwegen verhält. Dazu gibt es sei mehreren Jahren kontroverse Diskussionen zur Benutzung oder eben dem Rechtsliegenlassen von solchen Radwegen. So waren vor 1998 alle Radwege auch ohne Beschilderung benutzungspflichtig, wenn sie als solche ersichtlich waren. Mit der Radfahrernovelle vom Herbst 1997 wurden zur Beschilderung und zur Umsetzung bestimmter Sicherheits- und Qualitätskriterien konkretere Vorgaben für die Kommunen festgelegt. Ab 1998 mussten an den Radwegen die entsprechenden Schilder aufgestellt werden, wenn diese als ‘benutzungspflichtig’ ausgeschrieben werden sollten und sie auch bestimmten Kriterien entsprachen. Oft wurden Radwege dann einfach mit den blauen Schildern ausgestattet, ohne den Zustand der Radwege näher zu untersuchen. Mir scheint, dass es sich so auch mit dem erwähnten Stück zugetragen haben muss.

Zeichen 237 Nun gibt es starke Kritik von engagierten Radfahrern und Gruppen an der Bevormundung von Radfahrern im Verkehr. Sie fordern, die generelle Benutzungspflicht von Radwegen abzuschaffen. In einer gemeinsamen Presseerklärung von ADFC Magdeburg und der Polizei vom März letzten Jahres heiszt es:

Eine besonders große Unfallgefahr sieht der Vorsitzende des ADFC Magdeburg, Peine, wenn Radfahrer separate Radwege benutzen müssen, wie beispielsweise am Kreisverkehr Hasselbachplatz oder auf allen Radwegen, die strengen Sicherheitskriterien nicht genügen. Auch deshalb plädiert der ADFC dafür, die generelle Radwegbenutzungspflicht für Radfahrer abzuschaffen. Radfahrer sollten aus Sicht des ADFC freiwillig auch auf der Fahrbahn fahren dürfen, so dass sie sich besser im Sichtfeld der Kraftfahrer befinden.

Auch in Kreisverkehren sind Radfahrer nach Meinung des ADFC grundsätzlich sicherer auf der Fahrbahn aufgehoben als auf separaten Radwegen. Eine Auffassung, der sich die Polizei aber nur zum Teil anschließen kann.

Eine Netzsuche mit den Begriffen Benutzungspflicht und Radweg bringt jede Menge Seiten zum Vorschein:

Die paradoxe Schlussfolgerung, die ich nach meinen gestrigen Erfahrungen und ein wenig Recherche bzgl. der rechtlichen Situation mache, ist, dass es mir auf Radwegen parkende Autos erst — abgesehen von Eis und Schnee — legal ermöglichen die Fahrbahn (lies: Strasze) zu benutzen. Bernd Slukas Initiative aus Radwegen Parkplätze oder breitere Gehwege zu machen, kann ich mich nur anschlieszen.

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